Tipp des Monats
Weg zum Supermarkt ist im Home-Office nicht unfallversichert
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April 2024
Würzburg/Berlin (DAV). Wege zur Nahrungsaufnahme im Home-Office fallen nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Über eine entsprechende Entscheidung des Sozialgerichts Würzburg vom 27. März 2023 (AZ: S 5 U 6/23) informiert das Rechtsportal „anwaltauskunft.de“. |
Urteile
Gurtpflicht und Handyverbot auch bei kurzem Stopp
Berlin. Auch bei einem kurzen Stopp vor einer roten Ampel darf der Autofahrer seinen Gurt nicht öffnen und sein Mobiltelefon nicht benutzen. Dies geht aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts Celle vom 24. November 2005 (Az.: 211 Ss 111/05) hervor.
Read more...Schwerbehinderung: Einzelbeförderung zum Arbeitsplatz bewilligt
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Stuttgart/Berlin (DAV). Eine schwerbehinderte Frau hat Anspruch auf eine Einzelbeförderung für Fahrten zwischen ihrem Wohnsitz und ihrem Arbeitsplatz. Dies muss als Leistung der Eingliederungshilfe bewilligt werden. Voraussetzung ist, dass damit drohende Gesundheitsgefahren bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel beseitigt werden. Das Rechtsportal anwaltauskunft.de des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über eine Entscheidung des Sozialgerichts Stuttgart vom 10. Dezember 2019 (AZ: S 16 SO 4868/19 ER). Dieser Anspruch besteht auch, wenn der Fahrtweg durch einen Umzug länger wird, erläutern die DAV-Sozialrechtsanwälte.
Die Antragstellerin hat einen Grad der Behinderung (GdB) von 100 sowie die Merkzeichen G, aG, B und H. Sie leidet an einer angeborenen Fehlbildung des zentralen Nervensystems (Meningomyelozele) mit Hirnwasserstau, Chiari II-Fehlbildung und Verformung der Wirbelsäule (Skoliose). Sie möchte eine Einzelbeförderung für die Fahrten zwischen ihrem Wohnsitz und ihrem Arbeitsplatz. Diese wurden ihr für die Wochentage Dienstag, Mittwoch und Donnerstag aber versagt. Sie begründet ihren Antrag mit der Lähmung im Bereich der Beine und einer neurogenen Blasen- und Darmlähmung. Sie sei auf einen Rollstuhl und die regelmäßige Katheterisierung der Blase (5x täglich; 1,5 Stunden nach dem Frühstück und dann in 5-stündigen Abständen) unter sterilen Bedingungen angewiesen. Damit werde dem hohen Risiko von Harnwegsentzündungen und weiteren Nierenschädigungen entgegengewirkt.
In der Vergangenheit wurden die Kosten für eine Einzelbeförderung zwischen der Wohnung der Antragstellerin und ihrem Arbeitsplatz übernommen. Nach dem Umzug der Frau, durch den sich der Fahrtweg verlängerte, wurden ihr lediglich noch Fahrtkosten für eine Einzelbeförderung an zwei Tagen in der Woche bewilligt.
Das Sozialgericht entschied aber, dass wegen der Gesundheitsgefahren für die Frau bei Nutzung des ÖPNV die Einzelbeförderung bewilligt werden müsse.
Informationen: www.anwaltauskunft.de



