Garantie nur bei Inspektion in Vertragswerkstatt

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Karlsruhe/Berlin. Will ein Käufer für sein Fahrzeug die vom Hersteller gewährte Garantie beanspruchen, muss er die Garantiebedingungen erfüllen. So kann der Hersteller etwa verlangen, Wartungen nur in den Vertragswerkstätten durchführen zu lassen. Tut der Autofahrer dies nicht, erlischt die Garantie. Dies bestätigt das Urteil des Bundesgerichtshofes vom 12. Dezember 2007 (AZ. VIII ZR 187/06).

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