Berlin. Das Landgericht Hamburg hat in drei Urteilen vom 20. November 2009 entschieden, dass die von drei Versicherungsgesellschaften verwendeten Klauseln zur Kündigung und Beitragsfreistellung unwirksam sind. Betroffen sind Verträge des Deutschen Rings, der Hamburg Mannheimer und der Generali Versicherung, die etwa ab Herbst 2001 bis Ende 2007 abgeschlossen wurden. Die Rechtsprechung kann allerdings auch auf gleichlautende Klauseln anderer Versicherer übertragen werden.