Golfclub muss Darlehen an ausscheidende Mitglieder zurückzahlen

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Düsseldorf/Berlin. Gewähren neue Mitglieder ihrem Golfclub bei ihrem Eintritt ein Darlehen muss der Golfclub bei deren Ausscheiden das Darlehen zurückzahlen. Er darf die Zahlung nicht mit der Begründung verweigern, dass keine Wartelisten von weiteren Interessenten bestehen. Dies ergeht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf vom 19. Juni 2007 (AZ: 23 U 36/07).

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