Köln/Berlin. Ein Vertrag über einen Gastschulaufenthalt in Südafrika kann wegen Mängeln gekündigt werden. Mängel stellen beispielsweise die Unterbringung in einem Malaria gefährdeten Gebiet, die Gefährlichkeit einer Stadt oder wenn die High-School nicht dem Anforderungsprofil einer High-School entspricht, dar. Die Eltern können somit die Kosten und weiteren Schadensersatz von dem Vertragspartner verlangen. Dies ergeht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 3. September 2007 (AZ: 16 U 11/07).