Berlin. Unterbreitet eine Partnerschaftsagentur mehrere völlig unbrauchbare Partnervorschläge, kann der Suchende das Honorar zurückfordern. Dies geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 29. Dezember 2005 hervor (AZ - 19 U 57/05). Daran ändert auch die Missachtung der vereinbarten einwöchigen Beanstandungsfrist nach Erhalt der Vorschläge nichts, denn diese ist unwirksam.