Reparaturkostengarantie auch bei Überschreitung des Wartungsintervalls gültig

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Karlsruhe/Berlin. Wird für ein Fahrzeug die Garantie dafür übernommen, Reparaturkosten zu erstatten, müssen diese auch bezahlt werden. Eine Klausel, nach der diese Garantie erlischt, wenn der Autokäufer nicht regelmäßige Inspektionen durchführt, ist unwirksam. Dieses ergeht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 17. Oktober 2007 (AZ. VIII ZR 251/06).

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