Berlin/Bamberg. Schlafzimmermöbel, die auch mehr als ein Jahr nach dem Kauf immer noch einen unangenehmen Chemikaliengeruch verströmen, können zurückgegeben werden. Der Käufer kann vom Vertrag zurücktreten unabhängig von der Frage, ob die Gerüche auch gesundheitsschädlich sind. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Bamberg vom 7. August 2009 (AZ: 6 U 30/09) hervor. Der Verkäufer wurde zur Rückzahlung des Kaufpreises von rund 6.200,00 € verpflichtet.