Berlin. Wenn man seinen minderjährigen Kindern sein Handy überlässt, muss man gegebenenfalls auch für die Kosten gerade stehen. In dem vom Amtsgericht Mitte in Berlin entschiedenen Fall musste der Vater für das von seiner Tochter bestellte Klingeltonabo zahlen, unter Hinweis auf das Urteil vom 7. August 2009 (AZ: 15 C 422/08).