Das Internet bleibt anonym

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München/Berlin. Auch wenn auf einer Internetplattform unerwünschte Kommentare über einen Nutzer stehen - der Betreiber des jeweiligen Forums muss keine Auskunft über die Autoren der Einträge geben. Privatpersonen haben nur ein sehr eingeschränktes Recht auf entsprechende Informationen, selbst wenn sich diese durch Beiträge diskriminiert fühlen, entschied das Amtsgericht (AG) München am 3. Februar 2011 (AZ: 161 C 24062/10), wie die Deutsche Anwaltauskunft mitteilt.

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