Berlin. 3...2...1... meins. Ebay macht vielen Menschen Freude, andere sind mit dem Onlinegeschäft im Nachhinein jedoch gar nicht zufrieden. Man sollte den Frust nicht an der Bewertung auslassen. Unrichtige Negativ-Bemerkungen müssen gelöscht werden, entschied das Oberlandesgericht Oldenburg mit Urteil vom 3. April 2006 (AZ - 13 U 71/05 -).