Garantie bei Internetkauf von Privat

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Celle/Berlin. Wer in einer Internetauktion erfolgreich mitbietet und den Zuschlag erhält, muss bei möglichen Reklamationen genau schauen. Ein privater Verkäufer kann eine Garantie mit entsprechenden Hinweisen weitgehend ausschließen. Ein gewerblicher Händler dagegen muss für die Qualität seiner Ware gerade stehen. Der Abschluss des Kaufvertrages über das Internet ändert hieran nichts. Dies ergibt sich aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Celle vom 8. April 2009 (AZ: 3 U 251/08), wie die Deutsche Anwaltauskunft mitteilt.

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