Berlin. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in der lange erwarteten „Hartplatzhelden-Sache“ entschieden, dass dem Württembergischen Fußballverband kein alleiniges Verwertungsrecht von Aufnahmen bei den Spielen zusteht (BGH, 28. Oktober 2010, - I ZR 60/09). Dies hatten die Vorinstanzen noch so entschieden. Der Fußballverband muss es damit hinnehmen, wenn kurze Filmausschnitte von Amateurfußballspielen seinen Mitgliedern im Internet öffentlich zugänglich gemacht werden.