Frankfurt am Main/Berlin. Der Inhaber eines Internetanschlusses ist nicht ohne weiteres verpflichtet, seine nahen Familienangehörigen bei der Nutzung des Anschlusses zu kontrollieren. Diese Pflicht hat er nur, wenn er konkrete Anhaltspunkte dafür hat, dass der Anschluss zur Rechtsverletzung missbraucht werden könnte. Damit muss der Anschlussinhaber nicht für illegal im Internet zur Verfügung gestellte Musikdateien gerade stehen. Dies ergeht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 20. Dezember 2007 (AZ: 11 W 58/07).