Mobile.de: Auf das Einstellungsdatum kommt es an

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München/ Berlin. Beim Verkauf von Sachen im Internet mit bestimmten Fristen ist das Einstelldatum des Angebots entscheidend. So entschied das Amtsgericht (AG) München am 10. September 2010 (AZ: 271 C 20092/10), wie die Deutsche Anwaltauskunft mitteilt.

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