Schreibfehler im ebay-Angebot ermöglicht Anfechtung des Kaufvertrages

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Berlin. Mit dem Abschluss einer Onlineauktion kommt ein wirksamer Kaufvertrag zustande. Dieser kann jedoch angefochten werden, wenn durch einen Tippfehler der Startpreis zu niedrig angesetzt wurde. So entschied das Oberlandesgericht Oldenburg am 27. September 2006 (AZ. – 4 U 25/06).

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