Düsseldorf/Berlin. Spielkarten auf der Internetseite einer Kartenlegerin mit einem falschen Copyright-Hinweis sind irreführend. Das Oberlandesgericht Düsseldorf verbot mit seiner Entscheidung vom 9. September 2008 (AZ: I-20 U 123/08) dieses Vorgehen. Bei einem Durchschnittsverbraucher, der an Kartenlegen und Wahrsagen glaubt, kann der irreführende Eindruck entstehen, dass die Kartenlegerin gegenüber anderen Kartenlegerinnen besondere „Macht über die Karten“ ausübt.