Bei Wohnrecht auch Besuchsrecht

Hits: 14444

Coburg/Berlin. Nicht selten übertragen Eltern das Eigentum am Familienanwesen auf ein Kind und behalten sich das Wohnrecht an einem Gebäudeteil vor. Dieses Wohnrecht gibt ihnen für den entsprechenden Gebäudeteil das Hausrecht. Das heißt: Auch wenn es dem Nachwuchs nicht passt, können die Wohnberechtigten ohne Einschränkungen Besucher in ihren Räumen empfangen. Dies geht aus eine entsprechende Entscheidung des Landgerichts Coburg vom 1. April 2009 (AZ: 32 S 3/09) hervor.

Register to read more...