Händler muss auch bei Tageszulassung Angaben zur Umweltverträglichkeit machen

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Köln/Berlin. Nur für einen Tag zugelassene Fahrzeuge bleiben Neuwagen. Bei ihrem Verkauf muss der Händler Angaben über die Umweltverträglichkeit jedes einzelnen Autos machen. Dies ergeht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 14. Februar 2007 (AZ: 6 U 217/06).

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