- Wirtschaftliche Aufklärungspflicht vor Schönheitsoperation -
Berlin. Informiert der Arzt vor einer Schönheitsoperation den Patienten nicht darüber, dass die Kosten der Operation nicht von der gesetzlichen Krankenkasse getragen werden, erwächst daraus kein Schadensersatzanspruch des Patienten wegen Verletzung der wirtschaftlichen Informationspflicht. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart vom 09. April 2002 (AZ 14 U 90/01) hervor.