Berlin. Über Impfungen und andere medizinische Eingriffe müssen Eltern einvernehmlich entscheiden. Sollten sie sich nicht einigen können, bestimmt das Gericht wer entscheidet. Dies ergeht aus einem Beschluss des Kammergerichts in Berlin vom 18. Mai 2005 (AZ - 13 UF 12/05 -).