Krankenhaus darf Patienten nicht verletzen

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Berlin. Krankenhäuser müssen ihre Patienten bei Transporten vor vermeidbaren Schädigungen bewahren. Andernfalls muss das Krankenhaus Schadensersatz leisten. Dies geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vom 1. Februar 2006 (AZ - 3 U 182/05 -) hervor.

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