OP-Aufklärung rechtzeitig und ohne Druck

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Berlin/Frankfurt am Main. Über die Risiken einer Operation muss so aufgeklärt werden, dass der Patient seine Entscheidung für oder gegen den Eingriff frei treffen kann. Dies ist dann nicht mehr der Fall, wenn die Eltern eines wenige Wochen alten Kindes erst am Vorabend einer lebenswichtigen, aber nicht akuten Herzoperation informiert werden. Das gilt vor allem dann, wenn das Kind schon den operationsvorbereitenden Maßnahmen unterzogen worden ist. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt/Main vom 24. Februar 2009 (AZ: 8 U 103/08) hervor.

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