Kassel/Berlin. Die Kosten für Viagra erstatten die gesetzlichen Krankenkassen auch dann nicht, wenn eine chronische Erkrankung zu Erektionsproblemen geführt hat. Das berichtet die Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) und verweist auf ein Urteil des Bundessozialgerichts (BSG), das bereits am 10. Mai 2005 (AZ: B 1 KR 25/03 R) gefällt, durch eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aber wieder aktuell wurde.