Blasenkrebs als Berufskrankheit für Kfz-Mechaniker

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Darmstadt/Berlin (DAV). Die Berufsgenossenschaften müssen für Kfz-Mechaniker Blasenkrebs als Berufskrankheit anerkennen. Das ist dann der Fall, wenn sie bei ihrer Arbeit mit bis 1994 verwendeten giftigen Bleiverbindungen in Kraftstoffen in Berührung gekommen sind. Die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht des Deutschen Anwaltvereins informiert über eine Entscheidung des Hessischen Landesssozialgerichts vom 2. April 2019 (AZ: L 3 U 48/13).

Der 1961 geborene Kfz-Mechaniker arbeitete als Mechaniker und Werkstattmeister. Im Alter von 38 Jahren wurde bei ihm ein Blasentumor diagnostiziert.

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