Oldenburg/Berlin (DAV). Kommt es bei einer Geburt zu einem Behandlungsfehler, haftet die Klinik. Wird das Kind deshalb bei der Geburt nicht ausreichend mit Sauerstoff versorgt, sind bei einem schweren Hirnschaden 500.000 Euro Schmerzensgeld angemessen. Die Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Oldenburg vom 13. November 2019 (AZ: 4 U 108/18).