Tipp des Monats
Weg zum Supermarkt ist im Home-Office nicht unfallversichert
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April 2024
Würzburg/Berlin (DAV). Wege zur Nahrungsaufnahme im Home-Office fallen nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Über eine entsprechende Entscheidung des Sozialgerichts Würzburg vom 27. März 2023 (AZ: S 5 U 6/23) informiert das Rechtsportal „anwaltauskunft.de“. |
Urteile
Gurtpflicht und Handyverbot auch bei kurzem Stopp
Berlin. Auch bei einem kurzen Stopp vor einer roten Ampel darf der Autofahrer seinen Gurt nicht öffnen und sein Mobiltelefon nicht benutzen. Dies geht aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts Celle vom 24. November 2005 (Az.: 211 Ss 111/05) hervor.
Read more...Verlust der Zulassung eines Arztes bei Drogen- und Medikamentenmissbrauch
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Mainz/Berlin (DAV). Missbraucht ein Mediziner Drogen und Medikamente, ist er für den Arztberuf nicht geeignet. Daher kann das Ruhen der beruflichen Zulassung (Approbation) gegenüber einem Arzt angeordnet werden. Der fortlaufende Konsum von Medikamenten und die Psyche beeinflussenden Drogen gefährdet die Patienten. Die Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Mainz vom 20. November 2020 (AZ: 4 L 789/20.MZ).
Der 40-jährige Antragsteller erhielt vor etwa vier Jahren die Approbation als Arzt. Er war in einer Praxis angestellt. An seinem früheren Arbeitsplatz stahl er diverse Arzneimittel und wurde deshalb verurteilt. Als dies bekannt wurde, ordnete das zuständige Landesamt die labor- und fachärztliche Untersuchung des Antragstellers an.
Der Gutachter kam zu dem Ergebnis, dass der Antragsteller derzeit wegen der nahezu ständigen Vergiftung mit Drogen, Schlaf- und Beruhigungsmitteln sowie morphinhaltigen Schmerzmitteln, gesundheitlich nicht für den Arztberuf geeignet sei. Seinen Drogen- und Medikamentenkonsum begründete der Mann mit beruflichem und finanziellem Stress. Daraufhin ordnete das Landesamt das sofortige Ruhen der Zulassung als Arzt an. Mit einem Eilantrag legte der Antragsteller Widerspruch gegen diese Entscheidung ein.
Der Eilantrag des Arztes aber scheiterte. Das Ruhen der Approbation sei zu Recht angeordnet worden, urteilte das Verwaltungsgericht. Die Untersuchungen hätten gezeigt, dass der Antragsteller bis heute fortgesetzt Drogen und Medikamenten konsumiere. Daher sei er nicht in der Lage, zum Wohle seiner Patienten den Beruf als Arzt auszuüben. Auch fehle ihm derzeit die Einsicht in die Notwendigkeit einer Therapie sowie die Motivation hierfür. Daher sei eine Gefährdung von Patienten dringend zu befürchten. Trotz des im Grundgesetz verankerten Rechts auf Berufsfreiheit sei die Anordnung gerechtfertigt. Der Schutz der Patienten sowie die ordnungsgemäße Gesundheitsversorgung der Bevölkerung allgemein wiege schwerer und habe daher Vorrang.
Informationen: www.dav-medizinrecht.de



