Wilder Wein an der Fassade: Rodung statt Rückschnitt
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Berlin. Wilder Wein, der auf die Fassade des Nachbarhauses übergreift, muss gerodet werden. Ein regelmäßiger Rückschnitt allein ist nicht ausreichend, entschied das Landgericht Berlin am 27. Februar 2007 (AZ: 53 S 122/06).