Coburg/Berlin. Ein Grundstückseigentümer kann vom Nachbarn verpflichtet werden, Äste, die auf das Nachbargrundstück hinüberreichen, zurück zu schneiden. Voraussetzung ist eine Beeinträchtigung wie Schattenwurf oder viel Laub. Dies geht aus ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Coburg vom 28. Juli 2008 (AZ: 33 S 26/08) hervor.