Testament für Eheleute unterschiedlicher Nationalität

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In jedem Staat unterscheiden sich die erbrechtlichen Regelungen. Ohne Testament gilt das Recht des Landes, dem der Verstorbene angehört. Eheleute unterschiedlicher Nationalität sollten daher rechtzeitig an ein Testament denken. Dies gilt insbesondere dann, wenn das Vermögen, beispielsweise Grundbesitz, auf mehrere andere Staaten verteilt ist.

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