Testament: Vorsicht bei "Zettelwirtschaft"

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Berlin. Privatschriftliche Testamente müssen handschriftlich verfasst und eigenhändig unterschrieben werden, und sollten mit Ort und Datum der Niederschrift versehen werden. Nach einem Beschluss des Oberlandesgerichts München vom 25. Oktober 2005 ist auch die Fotokopie eines handschriftlich verfassten Testaments mit eigenhändigen Änderungen und erneuter Unterschrift auf der Fotokopie als einheitliches Ganzes wirksam (Az.: 31 Wx 72/05).

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