Neustadt a. d. Weinstr./Berlin. Wehrpflichtige müssen nicht zum Bund, wenn sie einen Kurs zur Vorbereitung auf die Industriemeisterprüfung besuchen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße am 22. Februar 2010 (AZ: 3 K 1414/09.NW), wie die Deutsche Anwaltauskunft mitteilt.