Gemeinsame Grabeinfassung für zwei Einzelgräber zulässig

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Koblenz/Berlin. Die gemeinsame Einfassung von zwei nebeneinander liegenden Einzelgräbern kann auch dann zulässig sein, wenn die Friedhofsatzung Doppelgräber ausschließt. Über eine entsprechende Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Rheinland-Pfalz vom 29. Juni 2010 (AZ: 7 A 10471/10.OVG) informiert die Deutsche Anwaltauskunft.

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