Hausverbot im Schwimmbad

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Neustadt a. d. Weinstr./Berlin. Auch in den heißen Zeiten sollte man sich an bestimmte Bade- und Schwimmbadregeln halten, anderenfalls droht ein Hausverbot. An einem solchen sofortigen Hausverbot ändert auch der Umstand nichts, dass man aus gesundheitlichen Gründen auf das Schwimmen angewiesen ist, entschied das Verwaltungsgericht Neustadt am 10. Februar 2010 (AZ: 4 L 81/10), wie die Deutsche Anwaltauskunft mitteilt.

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