Berlin/Lüneburg. Wer als Arzt jahrelang bei den Abrechungen betrogen und ärztliche Unterlagen gefälscht hat und deswegen von einem Strafgericht verurteilt worden ist, verliert seine Approbation wegen Unwürdigkeit. Dies geht aus eine entsprechende Entscheidung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 2. September 2009 (AZ: 8 LA 99/09) hervor.