Meldepflicht für Gartenbrunnen

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Neustadt a. d. Weinstraße/Berlin. Wer einen Gartenbrunnen bohren möchte, muss dies fast überall der Wasserbehörde melden. Einer kostenpflichtigen Erlaubnis bedarf ein solches Vorhaben aber nur, wenn der Brunnen das Grundwasser gefährden könnte. Dies geht aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Neustadt a. d. Weinstraße vom 16. Dezember 2009 (AZ: 4 K 767/09.NW) hervor, wie die Miet- und Immobilienrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilen.

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