Lüneburg/Berlin. Die Kfz-Nummernschilder müssen immer vorschriftsmäßig montiert werden. Wer das Nummernschild lediglich hinter die Front- oder Heckscheibe des parkenden Fahrzeuges legt, läuft Gefahr, dass sein Fahrzeug stillgelegt und er mit Verwaltungsgebühren belastet wird. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Niedersachsen vom 12. März 2009 (AZ: 12 La 16/08).