Darmstadt/Berlin. Wer bei seiner Doktorarbeit ganze Textteile kopiert, ohne dies kenntlich zu machen, riskiert die Aberkennung seines Doktorgrades. Festgestellt werden muss eine vorsätzliche Täuschungshandlung, entschied das Verwaltungsgericht Darmstadt am 14. April 2011 (AZ: 3 K 899/10.DA), wie die Deutsche Anwaltauskunft mitteilt.