Koblenz/Berlin. Verletzt sich eine Beamtin während eines mehrtägigen Fortbildungslehrgangs beim morgendlichen Duschen, kann sie dies in der Regel nicht als Dienstunfall geltend machen. Das entschied das Verwaltungsgericht Koblenz (AZ: 2 K 350/07.KO) am 13. November 2007.