Untersuchungshäftling hat kein Recht auf Fernsehgerät mit Flachbildschirm

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Hamm/Berlin. Eine Justizvollzugsanstalt kann es einem Untersuchungsgefangenen verweigern, einen von seiner Mutter mitgebrachten Flachbildschirmfernseher auszuhändigen. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm vom 3. Februar 2009 (AZ: 2 Ws 360/08).

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