Lüneburg/Berlin. Die Therapieform der Synergetik stellt eine Heilbehandlung dar, die der Therapeut ohne eine Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz nicht ausüben darf. Dies geht aus zwei Urteilen des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) vom 18. Juni 2009 (AZ: 8 LC 6/07 und 8 LC 9/07) hervor.