Koblenz/Berlin. Richtet sich der Verkauf alkoholischer Getränke zu reduzierten Preisen in Gaststätten vor allem an ein jugendliches Publikum, kann diese Aktion untersagt werden. Das Konzept „Viel Alkohol für wenig Geld“ stellt eine konkrete Gesundheitsgefahr für Jugendliche dar, entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Koblenz am 17. Februar 2011 (AZ: 6 D 10231/11 OVG), wie die Deutsche Anwaltauskunft mitteilt.