Tipp des Monats
Weg zum Supermarkt ist im Home-Office nicht unfallversichert
|
April 2024
Würzburg/Berlin (DAV). Wege zur Nahrungsaufnahme im Home-Office fallen nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Über eine entsprechende Entscheidung des Sozialgerichts Würzburg vom 27. März 2023 (AZ: S 5 U 6/23) informiert das Rechtsportal „anwaltauskunft.de“. |
Urteile
Keine vorbeugende Videoüberwachung in Aufzügen möglich
Berlin. Ein Vermieter kann gegen die Mieter keine Videoüberwachung von Aufzügen durchsetzen, wenn dies nur zur Abwehr von unerheblichen Beeinträchtigungen oder vorbeugend erfolgen soll. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Mieters geht vor. Eine solche Videoüberwachung ist nur dann gerechtfertigt, wenn damit erhebliche Beschädigungen und Verunreinigungen verhindert werden können. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Kammergerichts Berlin vom 4. August 2008 (AZ: 8 U 83/08).
Read more...Versicherungsrecht
Wem ist das nicht schon passiert? Man erleidet einen Schaden. Nachdem der erste Zorn verraucht ist, erinnert man sich: Gegen solche Schäden ist man doch versichert. Die Laune bessert sich, der Versicherungsagent wird angerufen, der Schaden gemeldet.
Nach geraumer Zeit meldet sich die Versicherung und teilt lapidar mit, dieser Schaden sei vom versicherten Risiko nicht gedeckt, ein Ersatz des Schadens durch die Versicherung käme deshalb (leider) nicht in Betracht - Ende!
Wirklich Ende? Nicht unbedingt. Ob ein Risiko versichert ist oder nicht, und ob der Versicherer zur Leistung vertraglich verpflichtet ist, bestimmt sich nach dem Versicherungsvertrag (Police), dem Versicherungsvertragsgesetz und den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die betreffende Versicherung des Versicherers und natürlich nach den tatsächlichen Umständen des Schadenseintritts sowie nach der Art und Höhe des Schadens. Bei jeder Versicherung gibt es Risikoausschlüsse, der Versicherungsnehmer hat darüber hinaus Obliegenheitspflichten, bei deren Verletzung der Versicherer leistungsfrei werden kann.
Dies alles zu überblicken und rechtlich einzuordnen, ist für den Laien schwierig bis unmöglich. Oft werden schon bei der Schadensanzeige an den Versicherer grobe, die Leistungspflicht des Versicherers ausschließende Fehler gemacht.
Der im Versicherungsrecht versierte Anwalt hilft in solchen Fällen von der Schadensanzeige bis zur Abwicklung kompetent und mit dem nötigen Nachdruck gegenüber der Versicherung, die schon im Interesse der Versichertengemeinschaft bestrebt ist, eine Leistung erst einmal abzulehnen. Gibt sich dann der Versicherungsnehmer vorschnell geschlagen, hat nur die Versicherung gewonnen.



