August 2011 - Genickbruch nach Trampolinsprung – 70 Prozent Schadensersatz für querschnittsgelähmten Familienvater

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Köln/Berlin. Wer sich bei einem Besuch einer Indoor-Spielhalle nach einem missglückten Salto auf einer Trampolinanlage das Genick bricht und dadurch querschnittsgelähmt ist, hat einen Schadensersatz- und Schmerzensgeldanspruch gegen den Betreiber der Spielhalle.

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