Oktober 2011 - Kein Schadensersatz bei leichtsinniger Straßenüberquerung in dunkler Kleidung

Hits: 6448

Saarbrücken/Berlin. Gerade jetzt, in der dunkler werdenden Jahreszeit, müssen Fußgänger ein Mindestmaß an Sorgfaltspflicht walten lassen. Denn wer in dunkler Kleidung unter Missachtung aller Vorsichtsregeln bei Dunkelheit über die Straße läuft, hat bei einem Unfall keinen Schadensersatzanspruch.

Register to read more...