November 2011 - Betriebskostennachzahlung kann auch später geltend gemacht werden

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Hagen/Berlin. Verzichtet ein Vermieter in Anbetracht der finanziellen Verhältnisse der Mieter über Jahre auf Betriebskostennachzahlungen, kann er diese später trotzdem verlangen. Voraussetzung ist, dass er Betriebskostenabrechnungen erstellt hat.

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