Stuttgart/Berlin. Ein Haustechniker, der Bekannte und Freunde zu einem nächtlichen Besuch im Hallenbad einlässt, muss bei Verletzungen der Besucher keinen Schadensersatz leisten. Auf eine entsprechende Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 9. Februar 2010 (AZ: 12 U 214/08) macht die Deutsche Anwaltauskunft aufmerksam.