März 2012 - Beratungsprotokoll schützt nicht immer nur den Anleger

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Berlin/Frankfurt am Main. Seit gut zwei Jahren müssen Anlageberatungen schriftlich protokolliert werden, wenn es um Wertpapiergeschäfte geht. Doch Anleger sollten bedenken, dass bei einem ungünstigen Verlauf des Investments das Beratungsprotokoll die Rechtsposition des Verbrauchers nicht immer stärkt. Sie müssen genau darauf achten, dass das Protokoll ihre Anlagevorstellungen unmissverständlich wiedergibt.

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