Juni 2012 - Kündigung: Selbstbedienung durch den Restaurantleiter

Hits: 6542

Bielefeld/Berlin. Wer in einem Restaurant arbeitet, muss für die Bewirtung seiner persönlichen Gäste auch bezahlen – sonst droht die fristlose Kündigung. Dies musste ein Restaurantleiter erfahren, der bei einer persönlichen Feier zwar das Essen und die Getränke bezahlte, dabei aber die 60 Desserts „vergaß".

Register to read more...