Halle (Saale)/Berlin. Die Einzelfallabwägung in einem konkreten Fall kann ergeben, dass ein Lehrer, der eine Schülerin geschlagen hat, nicht gekündigt wird. Das berichtet die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) und verweist auf eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts (LAG) Halle vom 22. September 2011 (AZ: 4 Sa 404/10).